Ein Coaching Vertrag ist nichtig, wenn er gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Besonders relevant ist dabei das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
Ein Vertrag kann nichtig sein, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
• Das Coaching vermittelt systematisch Kenntnisse oder Fähigkeiten
• Die Inhalte werden überwiegend online vermittelt
• Es gibt Live-Calls, Feedback, Betreuung oder Fragen-Antwort-Formate
• Der Anbieter überwacht oder begleitet Deinen Lernerfolg
• Der Anbieter hat keine Zulassung der ZFU
Trifft das zu, ist der Vertrag häufig von Anfang an unwirksam.
Das bedeutet:
Du musst nicht weiterzahlen und kannst bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
Wichtig:
Das gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Selbstständige und Unternehmer.